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Gesundheit ist ein Menschenrecht?
… lol!
„Die Grundidee eines […] Menschenrechts auf Gesundheit ist, dass der Staat die Gesundheit der Menschen nicht beeinträchtigt, diese vor Eingriffen schützt und Maßnahmen ergreift, damit die Menschen gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen vorfinden und sie vor allem Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung haben.“ (Krennerich, 2016: 57).
Das Recht auf Gesundheit ist ein grundlegendes Menschenrecht, das im Völkerrecht durch verschiedene internationale Abkommen verankert ist. Gemäß dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) von 1966 hat jeder Mensch das Recht auf das höchstmögliche Maß an körperlicher und geistiger Gesundheit. Dies bedeutet nicht nur die Abwesenheit von Krankheiten, sondern auch einen Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Gesundheit in ihrer Verfassung von 1946 als einen Zustand des vollständigen Wohlbefindens und nicht nur als das Fehlen von Krankheiten. Dieser umfassende Ansatz betont die Bedeutung der physischen, mentalen und sozialen Aspekte der Gesundheit für das allgemeine Wohlbefinden eines Individuums. Das Recht auf Gesundheit beinhaltet den Zugang zu sauberem Trinkwasser, angemessener Ernährung, gesunden Arbeitsbedingungen sowie medizinischer Versorgung. Es umfasst auch die Autonomie, Entscheidungen über die eigene Gesundheit zu treffen, sowie den Schutz vor Eingriffen in die Gesundheit. Die Umsetzung dieses Rechts erfordert die Schaffung sozialer Bedingungen, die es Menschen ermöglichen, ein gesundes Leben zu führen. Weitere internationale Menschenrechtsabkommen wie die UN-Kinderrechtskonvention, die UN-Frauenrechtskonvention und die UN-Behindertenrechtskonvention enthalten ebenfalls Bestimmungen zum Recht auf Gesundheit oder einzelne Aspekte davon. Diese Abkommen zielen darauf ab, diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung sicherzustellen und spezifische Bedürfnisse bestimmter Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen.
Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte überwacht die Umsetzung des ICESCR und hat im Jahr 2000 einen „Allgemeinen Kommentar“ zum Recht auf Gesundheit veröffentlicht. Dieser betont die Bedeutung von Kriterien wie Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Annehmbarkeit und Qualität bei der Definition des Rechts auf Gesundheit.
Die Hauptverantwortung für die Umsetzung dieser Menschenrechte liegt bei den Staaten gemäß den internationalen Vereinbarungen zur Achtung, zum Schutz und zur Gewährleistung der Menschenrechte aller Personen unter ihrer Hoheitsgewalt.
Das Recht auf Gesundheit beinhaltet staatliche Verpflichtungen zur Achtung, zum Schutz und zur Gewährleistung dieses grundlegenden Menschenrechts. Staaten müssen sicherstellen, dass die Gesundheit der Menschen nicht beeinträchtigt wird und Maßnahmen ergreifen, um das Recht auf Gesundheit zu gewährleisten. Diese Verpflichtungen umfassen Achtungspflichten, Schutzpflichten und Gewährleistungspflichten.
Die Achtungspflichten beinhalten Unterlassungspflichten, um sicherzustellen, dass staatliche Handlungen nicht gegen das Recht auf Gesundheit verstoßen. Diskriminierungsfreier Zugang zur Gesundheitsversorgung ist ein zentraler Aspekt dieser Pflichten. Die Schutzpflichten des Staates beinhalten den Schutz vor Eingriffen Dritter in die Gesundheit der Menschen, insbesondere durch private Akteure im Gesundheitswesen. Die Gewährleistungspflichten erfordern aktives staatliches Handeln, um die umfassende Ausübung des Rechts auf Gesundheit zu ermöglichen. Dies beinhaltet die Bereitstellung von medizinischen Einrichtungen und Programmen sowie die Verbesserung sozioökonomischer Bedingungen, die die Gesundheit beeinflussen. Eine gerechte Verteilung von Ressourcen und Maßnahmen zur Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten sind ebenfalls erforderlich.
Gesundheit ist also ein Menschenrecht und doch stellen wir jeden Tag fest, dass Staaten anstatt ihrer Pflicht nachzukommen allen Menschen dieses Recht zugänglich zu machen, genau das Gegenteil tun. Durch diverser Vorschriften und Gesetzte wird das Menschenrecht Gesundheit zum Luxus und nicht mehr für alle Menschen zugänglich. Eine Beschränkung erfolgt bspw. durch die Limitierung im Asylbewerberleistungsgesetz in Deutschland. Aber auch die Abschottung der EU steht im krassen Gegensatz zu diesem Menschenrecht, durch die nicht vorhandenen Fluchtwege und die Kriminalisierung von Flüchtenden werden Menschen systematisch ihrer Menschenrecht entzogen, denn an Europas Außengrenzen gibt es keinerlei Zugang zu medizinischer Versorgung von Flüchtenden. Ganz im Gegenteil sind Pushbacks an der Tagesordnung, die oft gewalttätig sind und ganz und gar nicht menschenrechtskonform ablaufen.
Quellen:
Krennerich, M. (2016). Menschenrechte: Grundlagen, Kontroversen und Perspektiven.
Zenker (2011).
OHCHR. (1948). Universal Declaration of Human Rights.
Franke, A. (2006). Health and Human Rights: Basic International Documents.
Vereinte Nationen E/C.12/GC/20: General Comment No. 20 on the right to health.
ECCHR (2024): pushback.